EU safety labels
EU safety labels

CLP  Verordnung

Die Sicherheitsetiketten wurden in Übereinstimmung mit der EU Verordnung 1272/2008 erstellt, auch CLP Verordnung genannt. CLP steht für „Classification Labelling and Packaging“. Damit ist das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweite System für Einteilung und Etikettierung, das GHS (Globally Harmonised System), in die europäische Gesetzgebung implementiert. CLP wird daher auch mit EUGHS bezeichnet.

Gefahrensymbole

Abhängig von der Gefahrenart werden nun die folgenden Symbole auf unseren Produkten angebracht:

flammable products
Wird verwendet für entzündliche Produkte

Health hazards
Wird verwendet für Gesundheitsgefahren durch schädliche oder reizende Produkte

toxicity
Wird u.a. verwendet für Toxizität für bestimmte Organe und Aspirationstoxizität (Aspiration ist Inhalation von Flüssigkeit in die Lungen)

aquatic environment
Wird verwendet für umweltgefährliche Produkte

Mehr Elemente

Zusätzlich zu den Symbolen stehen noch mehr Elemente auf der Gefahrenkennzeichnung:

Signalwort

Ein Signalwort weist auf das Maß der Gefahr hin. Es gibt zwei Signalworte:

  • Gefahr - bei Produkten mit schwerwiegender Gefährdung.
  • Achtung – bei Produkten mit weniger schwerwiegenden Gefährdung.

Gefahrenhinweise

Gefahrenhinweise, beschreiben die Risiken im Hinblick auf die Gefahrenklasse des Produkts.

Beispiele:

  • Entzündliche(r) Flüssigkeit und Dampf
  • Schädlich beim Einatmen
  • Wiederholte Exposition kann spröde oder rissige Haut verursachen

Sicherheitsempfehlungen

Sicherheitsempfehlungen beschreiben die Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit dem Produkt.

Beispiele:

  • Lagerung außerhalb der Reichweite von Kindern
  • Fernhalten von Wärme/Funken/offenem Feuer/heißen Oberflächen
  • BEI HAUTKONTAKT: mit viel Wasser und Seife waschen

Identifizierung der vorhandenen gefährlichen Stoffe

Für einige Gefahrenklassen müssen die Namen der Stoffe verzeichnet werden, wenn diese Stoffe zur Gefahreneinteilung des Produkts beitragen.

Ertastbare Warnzeichen

Für einige Gefahrenklassen muss neben den oben genannten Etikettierungsbestandteilen auch noch eine sogenannte ertastbare Gefahrenbezeichnung auf der direkten Verpackung angebracht sein. Damit fühlen Blinde und Sehbehinderte, dass die Verpackung einen gefährlichen Inhalt hat. Es handelt sich hierbei um ein gleichseitiges Dreieck (in der Regel 19 mm), das im Prägedruckverfahren auf der direkten Verpackung angebracht ist.

Andere Etiketten