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EU - Sicherheitsetiketten

Um Anwender über die Gefahren bestimmter Produkte und deren sichere Anwendung aufzuklären, wurden einige Talens-Produkte mit einem Sicherheitsetikett versehen. Diese Etiketten wurden gemäß der EG-Verordnung 1272/2008, auch bekannt als CLP-Verordnung, erstellt. CLP steht für Classification Labelling and Packaging. Durch diese Verordnung wurde das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweite System zur Einstufung und Kennzeichnung, das GHS (Globally Harmonized System), gesetzlich umgesetzt. CLP wird daher auch als EU-GHS bezeichnet.

Sicherheitssymbole

Abhängig von der Art der Gefahr werden auf unseren Produkten folgende Symbole verwendet:

Dies weist auf gesundheitliche Gefahren durch gesundheitsschädliche und reizende Produkte hin.

Dies weist beispielsweise auf Aspirationstoxizität und Toxizität gegenüber bestimmten Organen hin.

(Aspiration bedeutet das Einatmen von Flüssigkeiten in die Lunge)

Dies wird für Produkte verwendet, die eine Gefahr für die Gewässer darstellen.

Neben den Symbolen gibt es noch weitere Elemente auf dem Gefahrenkennzeichen:

Signalwort
Ein Signalwort gibt den Grad der Gefahr an. Es gibt zwei Signalwörter:
Gefahr – für Produkte, die eine schwere Gefahr darstellen.
Warnung – für Produkte, die eine geringere Gefahr darstellen.

Gefahrenhinweis und Sicherheitshinweis
Gefahrenhinweise beschreiben die Risiken in Bezug auf die Gefahrenkategorie des Produkts.

Beispiele:
• Brennbare Flüssigkeiten und Dämpfe.
• Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
• Wiederholter Kontakt kann zu trockener oder rissiger Haut führen.

Sicherheitshinweise beschreiben die Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung schädlicher Auswirkungen bei der Verwendung/Lagerung des Produkts.

Beispiele:
• Von Kindern fern halten.
• Von Hitze/Funken/offenem Feuer/heißen Oberflächen fernhalten
• BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

Identifizierung der vorhandenen Gefahrstoffe.
Für eine Reihe von Gefahrenkategorien müssen die Namen der Stoffe angegeben werden, wenn diese Stoffe zur Gefahrenkategorie des Produkts beitragen.

Taktile Warnung
Für eine Reihe von Gefahrenkategorien muss zusätzlich zu den oben genannten Kennzeichnungselementen ein „taktiler Warnhinweis“ auf der Verpackung angebracht werden. So können Blinde und Sehbehinderte spüren, dass sich in der Verpackung ein gefährliches Produkt befindet. Dabei handelt es sich um ein dreieckiges Symbol (normalerweise 19 mm), das durch eine erhabene Prägung auf der Verpackung entsteht.